Die einzelnen Gesetze, die die Leinenpflicht regeln
BGB
Hundehalte- Verordnung
wird in NRW durch das LHundg NRW geregelt
Landeshundegesetz LHundG NRW
§2(2), §5(2), §11(6)
ein genereller Leinenzwang ohne ausreichende Ausweisung von Freiflächen, ist nicht zulässig
Urteil des OVG Lüneburg
Landesjagdgesetz
unter www.ljv-nrw.de
Natur-und Wildschutz/Wildschutz
Städte und Gemeinden dürfen keine Leinenpflicht im Wald anordnen
Urteil des OVG Münster
Während der Brut/Setzzeit gilt keine Leinenpflicht
Landesforst/ Waldgesetz
§2 (Fn 42)
siehe auch unter Landesjagdgesetz
Naturschutzgesetz
grundsätzlich gilt in Naturschutzgebieten Leinenpflicht. Anders verhält es sich in Landschaftsschutzgebieten. Das Amt für Umwelt gibt Auskunft
Tierschutzgesetz
§2 (1)
Besondere Gesetze in den einzelnen Gemeiden nachzufragen beim Ordnungsamt oder auch Amt für Umwelt. Für die Städte Rahden und Espelkamp gilt zusätzlich die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Rahden bzw. Espelkamp.
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